CO2-Kosten und Vermieteranteil

Für Abrechnungen, die ab dem 1.1.2023 beginnen, muss der CO2-Anteil auf der Heizkostenabrechnung ausgegeben werden.
Hier erfahren Sie. wie Sie mit Casameta die CO2-Kosten richtig eingeben und den Vermieteranteil richtig berechnen.

CO2-Kosten manuell oder automatisch ermitteln

In der Regel wird Ihnen Ihr Energieversorger die CO2-Kosten auf der Jahresabrechnung separat ausweisen. Damit können Sie die reinen Energiekosten und die CO2-Kosten separat unter Heizungsnebenkosten erfassen.

Nicht immer wird dieser Betrag ausgewiesen. Daher können Sie alternativ die CO2-Kosten auch mit unserem CO2-Rechner ausrechnen lassen.

Casameta CO2-Rechner

Ermitteln Sie aus Ihrer Rechnung für die Brennstofflieferung einfach die CO2-Kosten und den CO2-Vermieteranteil.

Der Energieverbrauch wird bei Erdgas aus den Zukäufen, bei Heizöl aus Anfangs, Endbestand und Zukäufen sowie dem Heizwert ermittelt und im Rechner vorbelegt. Damit können die CO2-Kosten von Casameta automatisch errechnet werden.

Die Wohnfläche wird aus den Einzelflächen der Wohnungen ermittelt und im Rechner vorbelegt. Zusammen mit dem gesamten Energieverbrauch kann auf diese Weise der Vermieteranteil für die CO2-Kosten errechnet werden.

Die Werte können somit einfach per Knopfdruck in die Kostenpositionen übernommen werden.