CO2-Rechner

Der CO2-Rechner ist ein Werkzeug für Vermieter, um die CO2-Kosten und den CO2-Vermieteranteil zu berechnen, die im Rahmen der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden müssen.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Die Berechnung ist erst für einen Abrechnungsbeginn ab dem 01.01.2023 zulässig.

In allen Wohnungen sind die Wohnfläche Heizung und unter Kosten alle Energiekosten mit Mengenangaben eingetragen.

Wenn Ihr Versorger bei der Erdgasabrechnung den Verbrauch über “Brennwert in kWh/m3” errechnet oder einen „Abrechnungsbrennwert“ angibt, muss die Einstellung brennwertbezogene Abrechnung unter Haus/Heizung für die Energieart Erdgas aktiviert sein.

Der Rechner ermöglicht eine automatische Berechnung der Kosten basierend auf dem Energieverbrauch. Der Energieverbrauch in Kilowattstunden (KWH) wird

Der Anfangsbestand wird für Abrechnungszeiträume beginnend ab dem 01.01.2023 nicht berücksichtigt, da Bezüge vor diesem Datum nicht relevant für die CO2-Kostenaufteilung sind -> siehe CO2KostAufG §11 (2).

CO2-Abgabe eingeben

Erstellen Sie eine neue Position CO2-Abgabe:

Wählen Sie unter „Art“ die Position CO2-Abgabe aus. Die neue Position wird vorbereitet. Öffnen Sie nun direkt den CO2-Rechner:

Scrollen Sie nach unten, um sich die Berechnung des CO2-Rechners anzusehen:

Die Wohnfläche wird automatisch aus der Summe der Einzelflächen der Wohnungen ermittelt und im Rechner angezeigt.

Mit diesen Informationen kann Casameta die CO2-Kosten und den CO2-Verbrauch (in Tonnen bzw. kg) automatisch berechnen und damit den CO2-Vermieteranteil bestimmen, der laut CO2KostAufG ausgewiesen werden muss, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Wählen Sie „Übernehmen“ um die Werte in die Eingabefelder zu übernehmen.

Es ist möglich, die CO2-Kosten und den CO2-Verbrauch manuell einzutragen, sofern diese Werte auf Ihrer Energieabrechnung explizit ausgewiesen sind. Die Berechnung des Vermieter-Anteils erfolgt nach Eingabe der Werte erneut automatisch.

Sofern Ihre Liegenschaft mit Fernwärme versorgt wird, kann der CO2-Rechner den CO2-Verbrauch nicht selbst errechnen, da der Versorger möglicherweise einen Mix aus verschiedenen Energiearten einsetzt. Der CO2-Rechner erwartet in diesem Fall die Eingabe des CO2-Verbrauches und der CO2-Kosten, die Sie aus der Abrechnung Ihres Versorgers direkt entnehmen können. Sollten diese Informationen nicht vorliegen, kontaktieren Sie Ihren Versorger.

Wählen Sie im Anschluss „Speichern“ um die Kostenposition anzulegen.

Mit dem abschließenden Speichern der Position wird

angelegt bzw. aktualisiert.

Die Heizungsnebenkostenposition Vorwegabzug CO2-Abgabe dient dazu, den Betrag aus der Heizungsnebenkostenposition CO2-Abgabe auszugleichen, wenn der Bruttobetrag Ihrer Energieabrechnung die CO2-Abgabe bereits enthält. Solle Ihre Energieabrechnung die reinen Energiekosten ausweisen, können Sie diese bei den Energiekosten eingeben und die Heizungsnebenkostenposition Vorwegabzug CO2-Abgabe löschen.

Mit dem folgenden Abschnitt kann die Berechnung des CO2-Rechners nachvollzogen werden.

1. Ermittlung des Heizwertes in kWh

Aus der Abrechnung des Versorgers:

Bei folgenden Energiearten ist der Heizwert in kWh =
– Erdgas als Heizwert in kWh: direkt übernehmen
– Erdgas als Brennwert(1) in kWh: Verbrauch in kWh / 1,11
– Erdgas in m3: Volumen in m3 * Heizwert(2) in kWh/m3
– Heizöl: ( Anfangsbestand(3) + Zukäufe – Endbestand ) * Heizwert2 in kWh/l

(1) Versorger berechnen bei der Erdgasabrechnung den Verbrauch häufig über “Brennwert in kWh/m3”. Damit wird dieser als Brennwert ausgewiesen und nicht der Heizwert (Heizwert = Brennwert / 1,11 für Erdgas). Für die CO2-Abgabe ist die Angabe des Heizwertes gefordert.

(2) Der Heizwert ist für die jeweilige Energieart voreingestellt und kann unter Haus/Energie geändert werden, wenn Ihr Versorger einen anderen Wert ausweist. (Standard: Heizöl: 10 kWh/l, Erdgas: 10,5 kWh/m3)

(3) Siehe Hinweis zum Anfangsbestand oben.

2. Berechnung des CO2-Anteils:

CO2-Verbrauch (t) = Heizwert in kWh * CO2-Faktor
CO2-Preis (netto) = CO2-Verbrauch in t * Preis CO2/t.

CO2-Faktor: siehe https://www.bafa.de
CO2-Preis: 2023 = 30 €/t, 2024 = 45 €/t, 2025 = 55 €/t
Für 2023 gilt für Erdgas ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7%, ab 2024 wieder 19%.

Beispiele:

Erdgas (Angabe als Brennwert) 30.000 kWh (in 2023):
1. Heizwert in kWh = 30.000 kWh / 1.11 = 27.027 kWh
2. CO2-Verbrauch (t) = 27.027 kWh * 0,201 t/MWh = 5,432 Tonnen
3. CO2-Preis (netto) = 5,432 t * 30 €/t = 162,97 € netto
4. CO2-Preis (brutto) = 162,97 € * 7% MwSt = 174,38 €

Heizöl 3000 Liter (in 2023):
1. Heizwert in kWh = 3000 Liter(1) * 10 kWh/l, = 30.000 kWh
2. CO2-Verbrauch (t) = 30.000 kWh * 0,266 t/MWh = 7,98 Tonnen
3. CO2-Preis (netto) = 7,98 t * 30 €/t = 239,40 € netto
4. CO2-Preis (brutto) = 239,40 € * 19% MwSt = 284,89 €

Diese Beispiele können auch mit https://co2kostenaufteilung.bmwk.de nachgerechnet werden. Abweichungen im 2-stelligen Cent-Bereich können auftreten.

(1) Der Anfangsbestand ist hier nicht berücksichtigt. Siehe Hinweis oben.


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