ConnectPro kompatible Zähler

In Casameta werden die Funk-Daten mit einem bestimmten Muster übersetzt, so dass strukturierte Daten aus dem Telegramm in Form von Tageswerten und Statusinformationen gewonnen werden können. Bei einer Vielzahl von Zählermodellen liegt dieses Muster jedoch nicht vor und wird auch von den Herstellern nicht preisgegeben. Wir arbeiten stetig daran, durch spezielle Analysen diese Zählermodelle lesbar zu machen.

Daraus ergibt sich eine Liste der aktuell unterstützen Zählertypen- bzw. Modelle (weitere Zählertypen befinden sich derzeit im Test):

Heizkostenverteiler

Aventis Euris 2
EngelmannHCA e2 OMS
ItronEquaScan eHCA
QundisCaloric 5.5
SontexSontex 868
TechemCompact V / Compact Ve
FHKV data II/III
Radio 4

Wärmezähler

DiehlSharky 774/775
EngelmannSensostar I
ItronUltraMaXX / UltraLite mit EquaScan hMIURF
KamstrupMultical 303
Landis+GyrT330
QundisQ heat 5.5
SiemensRC Ultrasonic heat meter
Superflow P2
Sensus Metering SystemsPollumCom F
SontexSupercal 739
TechemVario 4

Wasserzähler

Diehl MeteringHydrus 2.0
EngelmannWaterStar M
ItronEquaScan wMIU RF
KamstrupMultical 21
LorenzLorenz OMS
Qundis Q-Water 5.5
SontexSuperaqua 1
Supercom 587
TechemMK Radio 3 / 4
WehrleWECOUNT
ZennerMinomess

Rauchmelder

Ei ElectronicsEI6500-OMS
QundisQ Smoke 5.5R
SontexEI6500 SA2-R / SA2-O
TechemSmoke Detector 2

Konfiguration der Zähler für den Betrieb mit dem ConnectPro:
– Sendefrequenz: 868 MHz,
– Betriebsmodus: OMS Telegramm Typ C1 oder T1 (kurzes Telegramm),
– Sendezeit: Mo – So, 0 -24 Uhr,
– Sendeintervall: mindestens 120 Sekunden,
– Verschlüsselung: unverschlüsselt oder Einzelschlüssel (AES 128).

Hinweise:

Sendet ein Zähler auf 434 MHz, ist die Übertragung durch Casameta ConnectX möglich.

Sofern ein Zähler nach dem 01.12.22 eingebaut und verschlüsselt ist, muss der Einzel-Schlüssel vom Anbieter mitgeliefert werden. Dieser ist gemäß der neuen Heizkostenverordnung 2021 dazu aufgefordert, Interoperabilität (hier: Kombination verschiedener Hersteller von Zähler und Gateway) zu gewährleisten.

Dort heisst es:
(5) Ab dem 1. Dezember 2022 dürfen nur noch solche fernauslesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert werden, die einschließlich ihrer Schnittstellen mit den Ausstattungen gleicher Art anderer Hersteller interoperabel sind und dabei den Stand der Technik einhalten. Die Interoperabilität ist in der Weise zu gewährleisten, dass im Fall der Übernahme der Ablesung durch eine andere Person diese die Ausstattungen zur Verbrauchserfassung selbst fernablesen kann. Das Schlüsselmaterial der fernablesbaren Ausstattungen zur Verbrauchserfassung ist dem Gebäudeeigentümer kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Quelle: www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/HeizkostenV.pdf

Für die Weitergabe an Ihren Zähler-Lieferanten können Sie diese Informationen als Merkblatt ausdrucken: ConnectPro_Merkblatt.pdf

Für Neu-Installationen von Zählerausstattungen wenden Sie sich an unsere Partner-Unternehmen


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