Heizungsnebenkosten

Hier tragen Sie die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage, die neben den Brennstoffkosten anfallen, ein. Die Heizkostenverordnung legt genau fest, welche Kosten als Heizungsnebenkosten umlagefähig sind. Vereinfacht gesagt sind dies alle Kosten, die periodisch beim Betrieb der Heizungsanlage entstehen, nicht aber Reparaturkosten oder Kosten für Ersatzteile.

Typische Heizungsnebenkosten sind Kosten für Betriebsstrom, Wartung und Pflege der Heizungsanlage, Schornsteinfeger, Messgerätemiete und Erstellung der Abrechnung und Verbrauchsanalyse.

Eine vollständige Auflistung aller umlegbaren Heizungsnebenkosten finden Sie in § 7 Absatz 2 HeizkostenV. Die dort aufgeführten Heizungsnebenkosten können Sie – sofern entstanden – auf Ihre Mieter umlegen, ohne dass es einer gesonderten mietvertraglichen Regelung bedarf.

Casameta bietet darüber hinaus an, sonstige Kostenpositionen umzulegen. Bitte beachten Sie, dass dort getätigte Eingaben eventuell nicht im Sinn der Verordnung sind und Ihre Abrechnung angreifbar machen können.

Heizungsnebenkosten bearbeiten

Öffnen Sie das Menü „Gesamtkosten“ und danach den Untermenüpunkt „Heizungsnebenkosten“

Es wird die Liste der Heizungsnebenkosten angezeigt:

Wählen Sie den Button „Hinzufügen“, wenn Sie eine neue Position einfügen wollen.


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