FAQ Liegenschaft
Das ConnectPro empfängt für jeden Zähler lediglich (Datum, Wert)-Paare, wobei in der Regel für jeden Monat ein Wert übertragen wird. Eine Zuordnung dieser Daten zu einer abzurechnenden Liegenschaft wird erst auf Ihre explizite Veranlassung durchgeführt. Erst wenn der Abrechnungszeitraum der Liegenschaft eingestellt und das Abrechnungsende erreicht ist, die zugehörigen Mieter mit ihrem Ein- und ggf. Auszugsdatum erfasst und alle Nutzerwechsel berücksichtigt sind, macht es Sinn die empfangenen Daten in die Abrechnung zu übernehmen.
Dabei werden auf Grundlage der vorliegenden (Datum, Wert)-Paare die zu den jeweiligen Zeitpunkten benötigten Zählerstände ermittelt, worauf die bisher fehlenden Neustände unter dem Menüpunkt Verbrauch automatisch gefüllt werden. Wenn zu einem benötigten Zeitpunkt plus/minus ein Tag keine Daten vorliegen, dann wird mittels des kleinsten umschließenden Zeitraums, für den Werte vorhanden sind, eine geeignete Interpolation (Berechnung) ausgeführt. All das erledigt das System auf Mausklick vollautomatisch.
Ein Übernehmen der Zählerwerte in die Abrechnung ist erst dann sinnvoll, wenn das Abrechnungsende bereits erreicht ist. Andernfalls würden aus dem vorliegenden Datenbestand in der Zukunft liegende Werte hochgerechnet (Extrapolation), was naturgemäß mit großer Unsicherheit behaftet ist. Es ist in jedem Fall besser, den Empfang der Zählerwerte bis zum Abrechnungsende abzuwarten und dann eine Übernahme auf der bestmöglichen Datengrundlage vorzunehmen. Sollten Sie die Übernahme zu früh ausgeführt haben, dann können Sie sie jederzeit wiederholen, müssen aber drauf achten, die Option für das Überschreiben der Neustände gesetzt zu haben.
In der deutsche Heizkostenverordnung ist – anders als beim Schweizer Abrechnungsmodell – grundsätzlich keine Berücksichtigung von Rohrwärme vorgesehen. Eine Ausnahme davon sind Liegenschaften mit Einrohrheizungen, die mit Verdunsterröhrchen gut abzurechnen waren, nicht jedoch mit den heute nahezu ausschließlich verwendeten digitalen Heizkostenverteilern. Hier sieht die Verordnung eine Berücksichtigung des Zwangswärmeanteils durch Rohrwärme nach „anerkannten Regeln der Technik“ vor.
Da deren Handhabung für unseren primären Nutzerkreis der privaten Vermieter in aller Regel zu kompliziert wäre, haben wir diesen Bereich aus Casameta ausgeklammert. Daher empfehlen wir, Liegenschaften mit Einrohrheizungen von konventionellen Messdiensten abrechnen zu lassen. Diese können sich dann vor Ort ein Bild von der jeweiligen Situation machen und einen geeigneten Abrechnungsmodus zur Anwendung bringen.