Nebenkosten sind nach der Betriebskostenverordnung fortlaufende Kosten für den Vermieter, die durch die einzelnen Mietparteien getragen werden müssen.
Die Nebenkosten teilen sich auf in
Heizkosten („warme“ Kostenarten)
- Betrieb der zentralen Heizungsanlage
- Betrieb der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
Nebenkosten („kalte“ Kostenarten)
- Grundsteuer
- Wasserversorgung
- Abwasser
- Aufzug
- Straßenreinigung und Müll
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Gartenpflege
- Beleuchtung
- Schornsteinreinigung
- Sach- und Haftpflichtversicherung
- Hausmeister
- SAT-Antenne und Internet
- Einrichtung der Wäschepflege
Hinweis
Es darf nicht zu einer doppelten Abrechnung einer Leistung kommen, wenn sie in einer anderen enthalten ist, z.B. wenn der Hausmeister Gartenarbeiten oder Verwaltungsaufgaben übernimmt, jedoch Hausmeister und diese Arbeiten als Kostenposition einzeln abgerechnet werden.
Was sind keine Nebenkosten?
- Instandhaltungskosten
- Reparaturkosten
Hierzu zählen sowohl allgemeine Reparaturen bzw. Instandhaltung am Haus als auch in den Wohnungen der Mieter. - Verwaltungskosten
Kosten der Hausverwaltung, Telefon, Porto oder Gebühren für die Bank, Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft - Wartungskosten
Fahrstuhl, auch Vollwartungsverträge (da diese in der Regel Reparaturen enthalten, können bis zu 50% nicht auf den Mieter umgelegt werden) - Versicherungen
Hausrat-, Mietverlust-, Rechtschutzversicherung
Hinweis
Bewohnte Flächen müssen von gewerblich vermieteten Flächen getrennt werden. Da Firmen naturgemäß höhere Nebenkosten wie Wasser oder Grundsteuer produzieren, ist es nicht zulässig diese auf die Mietwohnungen umzulegen.